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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Hans-Jürgen Wiesel (nachfolgend „Referent“) gegenüber Auftraggebern.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Referent stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. 
Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

Der Referent erbringt Dienstleistungen in Form von Vorträgen, Schulungen, Seminaren oder Workshops.
Ein konkreter Erfolg (z. B. Lernerfolg) wird nicht geschuldet. Maßgeblich ist ausschließlich die vereinbarte Leistungserbringung.
Inhalt, Umfang, Ort, Datum, Dauer und – soweit relevant – Teilnehmerzahl ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Referenten.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
Der Referent ermöglicht dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise von dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Mit der Terminvereinbarung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

4. Honorar

Das vereinbarte Honorar gilt pro Veranstaltung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Honorare netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern keine gesetzliche Steuerbefreiung eingreift.

5. Spesen und Reisekosten

Zusätzlich zum Honorar fallen folgende Kosten an:
a) Fahrtkosten:
PKW: 0,40 € / km
Bahn: 1. Klasse oder tatsächliche Kosten

b) Übernachtung:
Hotelkosten inklusive Frühstück sowie notwendige Nebenkosten (z. B. Parkgebühren, Taxi, ÖPNV) werden in tatsächlicher Höhe übernommen.

Alternativ kann eine pauschale Abgeltung sämtlicher Reise- und Nebenkosten pro Einsatztag vereinbart werden.

Anpassung von Reise- und Nebenkosten

Soweit keine Pauschale vereinbart ist, werden die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Reise- und Nebenkosten abgerechnet.
Liegt zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Wochen und erhöhen sich notwendige Reise- oder Übernachtungskosten (z. B. Kraftstoffpreise) wesentlich, ist der Referent berechtigt, die nachgewiesenen tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber wird hierüber auf Wunsch vorab informiert.

6. Zahlungsbedingungen und Umsatzsteuer

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Referent über den Betrag verfügen kann.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann der Referent zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB sowie weitere Verzugsschäden geltend machen.

Umsatzsteuerbefreiung des Auftraggebers

Sofern der Auftraggeber eine Umsatzsteuerbefreiung 
(z. B. nach § 4 Nr. 21 UStG) in Anspruch nehmen möchte, ist er verpflichtet, dem Referent vor Rechnungsstellung einen gültigen Nachweis (z. B. Freistellungsbescheid) vorzulegen.

Der Nachweis muss:
vollständig und gültig sein
den konkreten Leistungsbereich abdecken

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen oder die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig vor, ist der Referent berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zu berechnen. Die steuerliche Behandlung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte steuerliche Einordnung. Etwaige Nachteile aufgrund unzureichender oder verspäteter Nachweise gehen nicht zulasten des Referenten.


7. Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Stornierung bei dem Referenten.

Es gelten folgende pauschalierte Schadenersatzbeträge:
bis 28 Tage vor Termin: 25 % des Honorars
27–14 Tage: 50 % des Honorars
13–7 Tage: 75 % des Honorars
ab 6 Tage: 100 % des Honorars

Zusätzlich sind bereits entstandene und nicht stornierbare Dritt- oder Reisekosten (z. B. Reise, Hotel) vollständig zu erstatten.


Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Vereinbaren die Parteien gleichwohl einen Ersatztermin, entscheidet der Referent im Einzelfall, ob und in welchem Umfang bereits angefallene Stornokosten angerechnet werden.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung frei gewordener Kapazitäten werden angerechnet.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Absage durch den Referent

Bei Ausfall aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) wird, soweit möglich, ein Ersatztermin angeboten.
Der Referent ist berechtigt, eine fachlich gleichwertige und dem Auftraggeber zumutbare Ersatzperson zu stellen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 14.

9. Leistungsbedingungen vor Ort

Der Auftraggeber stellt sicher:
geeignete Räumlichkeiten
funktionierende Technik
organisatorische Vorbereitung
bei Online- oder Hybridformaten die vereinbarte technische Infrastruktur und einen störungsfreien Zugang, soweit nichts anderes vereinbart ist

Sofern die Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden kann, bleibt der Honoraranspruch bestehen.


Bei Verzögerungen oder Unterbrechungen, die nicht von den Referenten zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Minderung des Honorars.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von dem Referenten erstellten Unterlagen, Konzepte und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den vereinbarten Zweck eingeräumt.
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe oder Verwendung für eigene Schulungen, ist nicht gestattet.

Besondere Regelung bei Schulungen als autorisierter Trainer für Integrative Validation nach Richard®

Sofern der Referent Schulungen als autorisiertr Trainer für Integrative Validation nach Richard® durchführt, gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
Inhalte und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht des Instituts für Integrative Validation nach Richard®, Kassel.
Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben beim Institut.
Es werden keine weitergehenden Nutzungsrechte übertragen.
Jede Form der Vervielfältigung oder Weitergabe ist untersagt.
Auch die auszugsweise Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Instituts.

Hiervon ausgenommen sind den Teilnehmenden im Rahmen der Schulung zur Verfügung gestellte Schulungsskripte, die ausschließlich zur persönlichen Nutzung verwendet werden dürfen.

Abgrenzung

Die Durchführung erfolgt nach inhaltlichen Vorgaben des Instituts. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte übernimmt der Referent insoweit keine Gewähr, als die Inhalte von dem Institut vorgegeben oder bereitgestellt wurden.

11. Aufzeichnungen

Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Referenten zulässig.
Bei Schulungen im Auftrag des Instituts sind Aufzeichnungen grundsätzlich unzulässig, sofern keine schriftliche Zustimmung des Instituts vorliegt.

12. Leistungserbringung über Vermittlungsagenturen

Erfolgt die Beauftragung über eine Agentur, gilt diese als alleiniger Vertragspartner des Referenten.
Die Leistungserbringung gegenüber dem Endkunden erfolgt im Namen und Auftrag der Agentur.
Abrechnungen, Zahlungsbedingungen und organisatorische Absprachen erfolgen ausschließlich über die Agentur, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

13. Kommunikation und Abstimmung

Der Referent ist berechtigt, alle für die Durchführung notwendigen fachlichen und organisatorischen Absprachen direkt mit dem Endkunden zu treffen, sofern keine anderweitige Regelung über die Agentur besteht.

14. Haftung

Die Haftung des Referenten für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. 
Für sonstige Schäden haftet der Referent unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derAuftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre individuellen körperlichen Voraussetzungen sowie gesundheitlichen Einschränkungen zu berücksichtigen.

Anleitungen im Rahmen der Fortbildung ersetzen keine individuelle medizinische, therapeutische oder pflegerische Beurteilung im Einzelfall. Die Anwendung der vermittelten Inhalte erfolgt eigenverantwortlich.

Für Schäden, die aus unsachgemäßer Anwendung der vermittelten Inhalte entstehen, übernimmt der Referent keine Haftung, soweit nicht nach den vorstehenden Bestimmungen zwingend gehaftet wird.

15. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Streik, Naturereignisse) kann die Leistung verschoben werden.
Die Parteien werden sich in diesem Fall unverzüglich abstimmen. Ist eine Verschiebung dauerhaft nicht möglich oder unzumutbar, kann jede Partei den Vertrag kündigen bzw. von ihm zurücktreten. 
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; bereits entstandene und nicht stornierbare Dritt- oder Reisekosten sind zu erstatten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 14.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Referenten, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Es gilt deutsches Recht.

17. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. 

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen bzw. Teilbestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck am besten entsprechen. Gleiches gilt für den Fall unbewusster Lückenhaftigkeit.

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